Wie viel Geld hast du in den letzten Jahren verschenkt?
Viele Arbeitnehmer in Deutschland haben Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen – nutzen sie aber nicht.
5. VermBG §1 Abs. 1
Die Vermögensbildung der Arbeitnehmer durch vereinbarte vermögenswirksame Leistungen der Arbeitgeber wird nach den Vorschriften dieses Gesetzes gefördert.
Jeden Monat steht dir möglicherweise Geld von deinem Arbeitgeber zu, das du nie eingefordert hast. Dazu kommt in vielen Fällen noch eine staatliche Förderung, die du zusätzlich bekommen kannst.
Das Problem:
Die meisten wissen es nicht – oder kümmern sich nie darum.
Ergebnis:
Über Jahre gehen so hunderte bis tausende Euro verloren.
Die gute Nachricht:
Du kannst das jetzt in wenigen Minuten ändern.
Mit Smartfuchs beantragst du deine vermögenswirksamen Leistungen ganz einfach online – kostenlos und in unter 5 Minuten.
Vorteile auf einen Blick:
✅ Zusätzlich mehr Geld vom Arbeitgeber
✅ Antrag in unter 5 Minuten stellen
✅ Staatliche Förderung sichern
✅ Komplett digital beantragen
✅ Kein Papierkram, kein Aufwand
✅ zuverlässiger Ansprechpartner an deiner Seite
✅Zusätzliche Absicherung gegen steigenden Bauzinsen
✅ Freie Verfügbarkeit über das Sparguthaben
Und so geht´s!

1. Antrag stellen
Klicke einfach auf den Button und fülle das Antragsformular ganz bequem in unter 5 Minuten aus.

2. Überprüfung durch uns
Sobald dein Antrag bei uns eingeht, wird dieser zeitnah geprüft und von uns weiterverarbeitet. Dein Arbeitgeber erhält die Mitteilung über die Einrichtung der vermögenswirksamen Leistungen. Du musst dich um nichts kümmern.

3. Ansprechpartner bei Fragen
Solltest du Fragen beim Ausfüllen des Antrages oder im Nachinein haben, stehen wir dir jederzeit als dein zuverlässiger Ansprechpartner zur Seite.

4. Geld erhalten
Nachdem dein Arbeitgeber die Mitteilung über die Einrichtung vermögenswirksamer Leistungen erhalten und bearbeitet hat, erhältst du ab der nächsten Lohnabrechnung fortlaufend deine vermögenswirksamen Leistungen. Diese kannst du auf der Lohnabrechnung einsehen.
Hinweis zu der Abschlussgebühr:
Für den Bausparvertrag fällt eine einmalige Abschlussgebühr in Höhe von 1,6 % der Bausparsumme an. Die Verrechnung erfolgt automatisch über deine Sparbeiträge und diese wird nicht separat in Rechnung gestellt.
